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 PFLEGE DEINE SEELE, den Garten pflegen wir.
  Kann der Baum nicht erhalten bleiben, ist eine letzte Maß- nahme die Fällung.
Gründe für eine Fällung gibt es viele. Oft ist es Platzmangel oder eine Gefährdung durch den Baum.
Baumfällungen dürfen in der Regel nur außerhalb der so- genannten Schutzfrist (Fällzeit ist vom 01. Oktober bis zum 28. Februar) durchgeführt werden und benötigen ggf. eine Fällgenehmigung von dem zuständigen Bezirksamt.
Alle Arbeiten werden von ausgebildeten Fachpersonal ausgeführt und ggf. kletternd oder mit Hilfe von Arbeitsbühnen durchgeführt.
Rufen Sie uns einfach an, damit wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren können.
 Baumpflege und Baumfällungen
Neben Gartenpflegearbeiten, Winterdienst, Pflanzarbeiten und Neu- und Umgestaltungen bieten wir auch Baumpflege und -fällungen an.
Bei der Baumpflege steht die Sicherheit des Menschen an erster Stelle.
Aus diesem Grund werden, mit Auslichtungsschnitten im Fein- und Schwachastbereich, unerwünschte Entwicklungen in der Baumkrone vorgebeugt.
Das heißt, es werden sich kreuzende, reibende und tote Äste, sowie Aststummel, soweit es möglich ist, entfernt.
Bei den Schnittmaßnahmen ist der natürliche Habitus des Baumes möglichst zu erhalten und die Hierarchie der Verzweigung zu beachten.
Als Eigentümer sind Sie für die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume verantwortlich.
Dazu gehört die Entfernung von Totholz und das Herstellen und Erhalten des Lichtraumprofils über Straßen und Wegen.
     Wir sind für Sie da!
Telefon: (040) 288 08 42 90
E-Mail: info@koppermann-galabau.de
Koppermann GmbH & Co. KG Niedermoor 7 · 21217 Seevetal www.koppermann-galabau.de
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